+++ Coronavirus-Update vom 1. März 2023 +++

Test und Maske
Ab dem 1. März 2023 treten die AV Corona-Schutzmaßnahmen und die Coronavirus-Testverordnung vorerst außer Kraft,
somit gelten folgende Regelungen in unseren AWO-Pflege-Einrichtungen:

Für Beschäftigte:
Die Testnachweiserfordernisse sowie die FFP2-Maskenpflicht sind vollständig ausgesetzt

Für Besucher:
Die Corona-Testpflicht entfällt. Sie brauchen keinen Test mehr, jedoch sind Sie weiterhin verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen.

Für Bewohner:
Nur aus gegebenem Anlass (Symptome) ist eine Testung mittels Antigenschnelltest notwendig.

Wir bitten um Beachtung und danken Ihnen für Ihr Verständnis!

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