Hinweisgebersystem

Nachhaltiges Wirtschaften begründet die Zukunftsperspektive für Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft und auch für jeden einzelne*n Mitarbeiter*in oder Geschäftspartner*in der AWO.
Grundpfeiler der Kultur unseres Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bamberg Stadt und Land e. V. sind die Aufteilung zentraler Anforderungen und deren eigenverantwortliche Umsetzung und Steuerung in den Tochterunternehmen sowie ein gemeinsames Verständnis für Werte und Risikominimierung für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung.

Daher haben wir uns zur Umsetzung der diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes entschlossen, seit dem 01.05.2023 dieses interne Meldesystem über die Ratisbona Compliance GmbH zu schaffen.

 

Das Hinweisgebersystem mit anwaltlicher Expertise der Ratisbona Compliance GmbH („RC-Whistle“) schafft durch eine für jeden zugängliche, klar definierte Struktur und eine juristisch fundierte Erstbewertung zusätzliches Vertrauen und Sicherheit, um auf Missstände hinzuweisen und damit den nachhaltigen Erfolg des Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bamberg Stadt und Land e. V. zu sichern und Schaden abzuwenden.

Wir bieten Ihnen auf dieser Seite drei Möglichkeiten, einen (bzw. ggf. mehrere) Hinweis(e) abzugeben – siehe Infocontainer unten.

Bevor Sie Ihren Hinweis über eine der Möglichkeiten des Systems übermitteln, lesen Sie bitte die

 

Datenschutzinformationen für Hinweisgeber

 

Telefonische Meldung

Sie möchten Ihren Hinweis telefonisch abgeben?

 

 

Sie erreichen das Team von RA Erich J. Beer unter:

 

Tel: +49 941 ● 20 60 384 – 2

 

 

 

Persönliches Gespräch

Sie möchten eine Meldung in einem persönlichen Gespräch abgeben?

Kontaktieren Sie bitte:
Ratisbona Compliance GmbH, Trothengasse 5, 93047 Regensburg
Tel: +49 941 ● 20 60 384 – 1


Mail: info(at)ratisbona-compliance.de
www.ratisbona-compliance.de

 

Informationen für Mitarbeiter zum Hinweisgeberschutzgesetz und dem Hinweisgebersystem der Ratisbona Compliance

Seit 2. Juli 2023 gilt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

Es gibt Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverstöße erlangt haben, die Möglichkeit darauf hinzuweisen.

Weiter garantiert das HinSchG den Schutz dieser „Whistleblower“. Das Gesetz verbietet jegliche Repressalien gegenüber der hinweisgebenden Person und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle zur Abgabe von Hinweisen einzurichten.

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist daher ein wichtiges und sinnvolles Frühwarnsystem. Es gibt Unternehmen die Chance, frühzeitig auf etwaige Gesetzverstöße (Straftaten und Ordnungswidrigkeiten) zu reagieren und diese abzustellen. Darüber hinaus trägt es maßgeblich zu einer offenen sowie regel- und normenbasierten Unternehmenskultur bei.

Im Sinne dieses Anspruches hat der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bamberg Stadt und Land e. V. den internen Meldekanal nach § 16 Absatz 1 HinSchG auf dieser Seite eingerichtet. Unser Meldekanal erlaubt es nicht nur, Hinweise elektronisch in Schriftform sowie telefonisch und auf Wunsch in einem persönlichen Gespräch abzugeben – auch die anonyme Abgabe von Hinweisen ist möglich.

Entgegengenommen werden die Hinweise durch unseren Compliance-Dienstleister Ratisbona Compliance. Die Rechtsanwälte der Ratisbona Compliance informieren den Hinweisgeber über den Eingang der Meldung, bewerten den Hinweis aus juristischer Perspektive, leiten entsprechende Maßnahmen ein und informieren den Whistleblower spätestens drei Monate nach Hinweisabgabe über die ergriffenen Maßnahmen.

 

Sollten Sie Fragen zum Hinweisgeberschutz und der Nutzung unseres Meldekanals haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

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