Hinweisgebersystem unseres AWO Kreisverbands Bamberg Stadt und Land e. V.

Nachhaltiges Wirtschaften begründet die Zukunftsperspektive für Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft und auch für jeden einzelnen Mitarbeiter oder Geschäftspartner unseres AWO Kreisverbands Bamberg Stadt und Land e.V..

Grundpfeiler der AWO-KV-Bamberg-Kultur sind die Aufteilung zentraler Anforderungen und deren eigenverantwortliche Umsetzung und Steuerung in den Tochterunternehmen sowie ein gemeinsames Verständnis für Werte und Risikominimierung für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung.

Das Hinweisgebersystem mit anwaltlicher Expertise der ▶ Ratisbona Compliance GmbH („RC-Whistle“) schafft durch eine für jeden zugängliche, klar definierte Struktur und eine juristisch fundierte Erstbewertung zusätzliches Vertrauen und Sicherheit, um auf Missstände hinzuweisen und damit den nachhaltigen Erfolg des AWO Kreisverbands Bamberg Stadt und Land e. V. zu sichern und Schaden abzuwenden.

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Informationen

Informationen für Mitarbeitende zum Hinweisgeberschutzgesetz und dem Hinweisgebersystem der Ratisbona Compliance

DAS HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ IST DA!

Seit 2. Juli 2023 gilt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Es gibt Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverstöße erlangt haben, die Möglichkeit darauf hinzuweisen. Weiter garantiert das HinSchG den Schutz dieser „Whistleblower“. Das Gesetz verbietet jegliche Repressalien gegenüber der hinweisgebenden Person und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle zur Abgabe von Hinweisen einzurichten.

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist daher ein wichtiges und sinnvolles Frühwarnsystem. Es gibt Unternehmen die Chance, frühzeitig auf etwaige Gesetzverstöße (Straftaten und Ordnungswidrigkeiten) zu reagieren und diese abzustellen. Darüber hinaus trägt es maßgeblich zu einer offenen sowie regel- und normenbasierten Unternehmenskultur bei.

Im Sinne dieses Anspruches hat die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bamberg Stadt und Land e.V. einen internen Meldekanal nach § 16 Absatz 1 HinSchG eingerichtet. Unser Meldekanal erlaubt es nicht nur, Hinweise elektronisch in Schriftform sowie telefonisch und auf Wunsch in einem persönlichen Gespräch abzugeben – auch die anonyme Abgabe von Hinweisen ist möglich.

Entgegengenommen werden die Hinweise durch unseren Compliance-Dienstleister Ratisbona Compliance. Die Rechtsanwälte der Ratisbona Compliance informieren den Hinweisgeber über den Eingang der Meldung, bewerten den Hinweis aus juristischer Perspektive, leiten entsprechende Maßnahmen ein und informieren den Whistleblower spätestens drei Monate nach Hinweisabgabe über die ergriffenen Maßnahmen.

Zugang zum Meldekanal erhalten Sie auf https://HinSchG.awo-bamberg.de . Neben Datenschutzinformationen finden Sie hier alle genannten Kanäle, über die Sie einen Hinweis abgeben können.

Sollten Sie darüber hinaus Fragen zum Hinweisgeberschutz und der Nutzung unseres Meldekanals haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

Information Letter

Information letter for employees on the Whistleblower Protection Act and the whistleblowing system of Ratisbona Compliance

THE WHISTLEBLOWER PROTECTION ACT (HINSCHG) BECOMES EFFECTIVE AS OF JULY 2ND IN FORCE!

The Whistleblower Protection Act (HinSchG) came into force in Germany on July 2. It gives people who have obtained information about violations of the law in the course of their professional activities the opportunity to report these violations. The HinSchG also guarantees the protection of these whistleblowers. The law prohibits any reprisals against the whistleblower and obliges companies to set up secure channels for providing information.

The Whistleblower Protection Act is therefore an important and useful early warning system. It gives companies the opportunity to react early to any violations of the law (criminal acts and administrative offenses) and to put a stop to them. It also makes a significant contribution to an open corporate culture based on rules and standards.

In line with this requirement, Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bamberg Stadt und Land e.V. has set up an internal reporting system in accordance with Section 16 (1) HinSchG. Our system not only allows information to be submitted electronically in written form as well as by telephone and, if desired, in a personal meeting - anonymous submission of information is also possible.

The reports are received by our compliance service provider Ratisbona Compliance. The lawyers of Ratisbona Compliance inform the whistleblower about the submission of the notification, evaluate the notification from a legal perspective, initiate appropriate measures and inform the whistleblower about the measures taken no later than three months after the notification has been submitted.

You can access the whistleblower system at https://HinSchG.awo-bamberg.de. In addition to data privacy information, you will find all the above-mentioned channels through which you can submit a whistleblower report.

If you have any further questions about whistleblower protection and the use of our reporting channel, we will of course be happy to help you at any time.