Wenn Pflegebedürftige für eine begrenzte Zeit stationär versorgt werden müssen, spricht man von Kurzzeitpflege. Häufig ist dies nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall oder wenn die häusliche Pflege durch Angehörige für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden muss.
Weitere Details zum Thema Kurzzeitpflege finden Sie auf der Website Online-Pflegeberatung unseres AWO-Bundesverbands.
Verhinderungspflege alternativ zum häuslichen Umfeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Bedürftige durch ihre Pflegeperson temporär aufgrund von Krankheit, Urlaub oder einem anderen Grund nicht versorgt werden können.
Weitere Details zum Thema Verhinderungspflege finden Sie auf der Website Online-Pflegeberatung unseres AWO-Bundesverbands.
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