AWO Sozialnetz Betreuungsverein

Previous slide
Next slide

Über uns

Dem Sozialnetz Betreuungsverein der AWO Bamberg obliegen Betreuungen und Verfahrenspflegschaften -übertragen durch das Betreuungsgericht- und Nachlasspflegschaften, übertragen durch das Nachlassgericht.

 

Zudem halten wir ein fachkundiges Beratungsangebot zum Thema Vorsorge mit den Möglichkeiten Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung bereit.

 

Ehrenamtliche Betreuer*innen beraten und unterstützen wir in allen Betreuungsangelegenheiten, insbesondere versorgen wir diese mit aktuellen Informationen zum Thema Betreuungsrecht. Erfahrungsaustausch und individuelle Hilfestellungen runden unser Angebot ab.

 

Zu unseren Schwerpunkten im weiten Themenfeld Betreuungen und Betreuungsrecht offerieren wir zudem öffentliche Vorträge, auf Anfrage bieten wir Referate auch im geschlossenen Rahmen beispielsweise für Vereine an.

Unser AWO Sozialnetz Betreuungsverein ist Mitglied der Bamberger Betreuungsvereine.

Unser Angebot

Was ist Betreuung im rechtlichen Sinne?

Seit 1992 gibt es das Betreuungsgesetz, welches das alte Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht ablöste. Die Entmündigung wurde damit abgeschafft. 1999 und 2005 wurde das Betreuungsrecht in einigen Teilen reformiert. Das Betreuungsgesetz ist in den §§ 1896 bis 1908 i BGB sowie einigen weiteren Gesetzen (FamFG, VBVG, BtBG, u.a.) geregelt.

 

Wer sind die betreuten Personen?

Betreut werden volljährige Personen, die ihre persönlichen Angelegenheiten aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können.

Erkrankungen im Sinne des Betreuungsrechts sind z. B.:

  • Demenzerkrankungen
  • psychische Erkrankungen
  • Suchterkrankungen
  • Seelische oder geistige Behinderungen

Wer sind die Betreuer?

Betreuer sind die rechtlichen Vertreter der betreuten Personen. Sie werden vom Betreuungsgericht, einer Abteilung beim Amtsgericht, bestellt.

Die meisten Betreuungen werden ehrenamtlich von Familienangehörigen geführt.

Bei umfangreichen und komplizierten Betreuungen, bei denen spezielle Fachkenntnisse erforderlich sind, werden meist Vereins- oder Berufsbetreuer bestellt, wie unsere Fachberaterinnen und Fachberater vom AWO Sozialnetz Betreuungsverein.

Ehrenamtliche Betreuung zu übernehmen…

…ist zwar eine Herzenssache, da meist Angehörige Betreuungen führen, die dies aus der familiären Situation heraus als selbstverständlich erachten und sich entsprechend auch gerne mit den notwendigen Maßnahmen befassen.

Dennoch ist es nicht automatisch leicht, ehrenamtlicher Betreuer zu sein, da das eigene berufsbedingte Zeitmanagement des Betreuers große Herausforderungen mit sich bringen kann oder manchmal auch der Beginn einer notwendigen Betreuung unerwartet und unvorbereitet auf die Betreuer zukommt.

Wenn Sie beispielsweise gerade erst vom Gericht zum (ehrenamtlichen) Betreuer bestellt wurden, können wir uns vorstellen, dass eine Menge Fragen auf Sie einstürmen. Um all diese Fragen zu beantworten und der vielleicht erschlagend erscheinenden Situation die “Bedrohlichkeit” zu nehmen, bieten wir unser Fachwissen und unsere Erfahrung für professionelle Beratungen, Schulungen und Informationsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer an.

 

Bürosprechzeit und Termine

Wir sind für ehrenamtliche Betreuer und Interessierte erreichbar:
jeden Donnerstag in unserem Beratungsbüro in der
Hauptsmoorstraße 26 a,
von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

 

Zusätzlich können Sie uns jederzeit kontaktieren, um ein persönliches, kostenfreies Beratungsgespräch bei Ihnen zuhause zu vereinbaren.

Für den berechtigten Wunsch nach Vorsorge im Krankheits- oder Sterbefall bietet der Gesetzgeber drei verschiedene Möglichkeiten an:

  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung

…für welche die benötigten Informationen und Formulare online bereitgehalten werden. Gerne navigieren wir Sie unter Formulare zum entsprechenden Angebot des zuständigen Staatsministeriums.

Wir empfehlen generell jeder Mitbürgerin und jedem Mitbürger, sich besser früher als später mit dem Thema Vorsorge zu beschäftigen.

Dabei eröffnet sich meist  Klärungsbedarf zu zahlreichen Fragen:

  • Warum überhaupt sollte man Vorsorge treffen?
  • Welche Lebenssituation spricht jeweils für eine Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung / Patientenverfügung?
  • Wen soll ich bevollmächtigen?
  • Welche Form sollte die Vollmacht haben, ab wann gilt sie und wo bewahre ich diese auf?

Wir sind zur Beantwortung dieser und weiterer Fragen für ehrenamtliche Betreuer und Interessierte rund um das Thema Vorsorge jeden Donnerstag in unserem Beratungsbüro in der Bamberger Gartenstadt, Hauptsmoorstraße 26a, von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr erreichbar.

 

Zusätzlich können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren, um ein persönliches, kostenfreies Beratungsgespräch bei Ihnen zuhause zu vereinbaren.

Außerhalb unserer Bürozeiten und Ihrer eigenen vier Wände nach Terminvereinbarung bieten wir unsere Beratungsleistungen auch öffentlich an, da Unterstützung zu den brisanten Themen und Antworten auf die vielen Fragen rund um Betreuungen auf steigende Nachfrage stoßen.
Für alle Bevölkerungsschichten können die Themen Betreuung und Pflegschaften ein Thema sein oder werden.

Daher begrüßen wir alle Ehrenamtlichen aus dem Familienkreis zu Betreuender, alle an ehrenamtlicher Betreuung Interessierten und alle, die sich zu unseren Kernthemen rund um die Vorsorge informieren möchten, regelmäßig zu öffentlichen Einführungsveranstaltungen.

Zudem halten wir häufig Vorträge zu den genannten Themen, die wir in verschiedenen geeigneten öffentlichen Räumlichkeiten des Stadt- und Landkreisgebietes Bamberg anbieten und über diverse Medien bekanntgeben.

Interessierte Vereine, Institutionen und Körperschaften können Referate und Informationsabende zu unseren Beratungsthemen gerne auch für geschlossene Veranstaltungen mit mindestens zehn interessierten Gästen konkret  kontaktieren.

Die Teilnahme an unseren Informationsveranstaltungen ist auch möglich, wenn die Bestellung zum Betreuer voraussichtlich bevorsteht.

Kontakt

Sie möchten sich über Vorsorgemöglichkeiten erkundigen?

Sie haben generelle Fragen zu rechtlichen Betreuungen?
Sie sind oder werden als ehrenamtlich(e) Betreuuer*in tätig und suchen Rat?

Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen und helfen Ihnen gerne weiter.

Schreiben Sie uns eine E-Mail, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin.

Leitung Betreuungsverein

 

Enrico Kraft • Dipl.-Soz.päd (FH)

 

  09 51 • 40 74 – 550

  09 51 • 40 74 – 411

  E-Mail senden

Fachberaterin • Betreuerin

 

Daniela Saul (Bachelor of Arts in Sozialer Arbeit)

 

  09 51 • 40 74 – 551

  09 51 • 40 74 – 411

  E-Mail senden

Verwaltung

 

Wolfgang MühligVerwaltungsangesteller

 

  09 51 • 40 74 – 553

  09 51 • 40 74 – 411

  E-Mail senden

Verwaltung

 

Michaela Fuchs Verwaltungsangestelle

 

  09 51 • 40 74 – 554

  09 51 • 40 74 – 411

  E-Mail senden

AWO Sozialnetz Betreuungsverein • Hauptsmoorstraße 26a • 96052 Bamberg

Formulare

Das Staatsministerium der Justiz der Bayerischen Staatsregierung hält die wichtigsten Broschüren und Formulare unserer Fachgebiete für Sie zum Download bereit.

Sie finden dort:

  • Die Broschüre “Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung”
  • Das Formular Persönliche Ergänzungen zur Patientenverfügung
  • Das Formular Betreuungsverfügung
  • Das Formular Patientenverfügung
  • Das Formular Vollmacht

Sie gelangen HIER zur entsprechenden Website des Ministeriums.

Bitte fügen Sie dort in der erweiterten Suche unter “Stichworte/Titel” das gewünschte Formular ein.

Nach oben scrollen