Förderung von Selbsthilfegruppen
Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen haben nach §20h SGB V die Möglichkeit, bei den Krankenkassen einen Zuschuss für ihre Selbsthilfegruppe zu beantragen. Seit 2008 müssen die Selbsthilfegruppen nicht mehr an die verschiedenen Krankenkassen einzeln Anträge stellen, sondern können mit einem Antrag eine abgestimmte Förderung von allen gesetzlichen Krankenkassen für ihre Gruppenaktivitäten erhalten. In ganz Bayern wird die Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen damit vereinfacht.
Die Krankenkassen haben 13 Selbsthilfekontaktstellen in Bayern beauftragt, die das gesamte Antragsverfahren koordinieren. Die örtlichen Selbsthilfegruppen müssen nur noch an die in Ihrer Region zuständige Kontaktstelle ihren Antrag stellen (siehe unten). Die Kontaktstelle übernimmt u.a. die Beratung zur Antragsstellung, die Vorbereitung der Antragsunterlagen und die Organisation der Vergabesitzung mit den Krankenkassen.
Selbsthilfevertretung
Bei der Vergabesitzung sind Vertreter*innen der Selbsthilfe in beratender Funktion beteiligt.
Selbsthilfeverteter*innen und Stellvertreter*innen für den Runden Tisch Bamberg/Forchheim sind:
Ulrike Verleger
Karin Geyer
Edgar Schmitt
Antragstellung
Bitte füllen Sie Ihren Antrag rechtzeitig bis zum Antragschluss aus und senden diesen an das Selbsthilfebüro Bamberg oder Forchheim zurück oder geben Ihn persönlich in den Selbsthilfebüros ab. Infos zur Antragsstellung erhalten Sie auch durch das Merkblatt.
Der Antragsschluss ist der 15.02. des laufenden Jahres.
Beratung und Informationen erhalten Sie in unserem AWO-Selbsthilfebüro Bamberg/Forchheim.
Weitere Informationen und die benötigten Formulare zur Beantragung der Selbsthilfegruppenförderung finden Sie zum Download unter