Für die AWO spenden

Tagtäglich setzen wir uns mit über 1300 haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen für das Wohl der Menschen und für eine sozialgerechte Gesellschaft ein.

In den Einrichtungen und Dienstleistungen unserer Fachbereiche

  • Kinder, Jugend und Familie
  • Senioren und Pflege
  • Migration
  • Lebens- und Selbsthilfe

bieten wir professionelle soziale Hilfs-, Betreuungs- und Beratungsangebote für Menschen aller Altersstufen, ungeachtet ihrer Religion oder Nationalität.

Um weiterhin wertvolle Arbeit leisten zu können und Menschen bei der Bewältigung ihres Lebensalltages zu unterstützen, sind wir auf Sie angewiesen und freuen uns über eine Spende.  

Spendenkonto:

AWO KV Bamberg Stadt und Land e.V.

IBAN:  DE 45 7705 0000 0570 2909 73
BIC:  BYLADEM1SKB
Kreditinstitut: Sparkasse Bamberg

 

Wir sagen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

AWO Stiftung

Sozial gerechte Gesellschaft – Stiftung zur Förderung gemeinnütziger Arbeit

Der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bamberg Stadt und Land e. V. gründete am 15. April 2011 gemeinsam mit der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG die Stiftung Sozial gerechte Gesellschaft – Stiftung zur Förderung gemeinnütziger Arbeit. Die Stiftung wurde im Rahmen des Konzeptes „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bamberg“ errichtet. 

Die Stiftung zur Förderung gemeinnütziger Arbeit ist u. a. auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung tätig:

  • öffentliches Gesundheitswesen und die öffentliche Gesundheitspflege
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Bildung und Erziehung
  • Wohlfahrtswesen
  • bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke

Über die jährliche Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat

Ständige Mitglieder des Stiftungsrates sind der jeweilige Geschäftsführende Vorstand der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bamberg Stadt und Land e. V. bzw. dessen Vertreter, der jeweilige Oberbürgermeister der Stadt Bamberg und ein Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Bamberg, welcher von der Sparkasse Bamberg zu benennen ist. Darüber hinaus werden bis zu drei weitere Mitglieder vom Gründungsstifter berufen.

Die Stiftung verpflichtet sich dazu, ausschließlich im Sinne des Gemeinwohls der Bevölkerung und der Gemeinnützigkeit zu agieren. Sie verfolgt rein gemeinnützige und mildtätige Zwecke, ist dabei selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele. Die Mittel die der Stiftung durch Spenden oder Zustiftungen bereitgestellt werden, dienen ausschließlich den satzungsmäßigen Zwecken.

Mit einer Spende haben Sie die Möglichkeit, in das Projekt Ihrer Wahl zu investieren. Außerdem wird Ihre Spende unmittelbar verwendet. Selbstverständlich erhalten Sie von uns nach Eingang Ihrer Spenden eine Spendenbescheinigung für Ihre Steuer. Nach dem aktuellen Stiftungssteuerrecht können Privatperson bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte und Firmen 0,4% der gesamten Umsätze sowie der aufgewendeten Löhne und Gehälter steuerbegünstigt als allgemeinen Spendenabzug geltend machen. Spenden an die Stiftung sind in beliebiger Höhe möglich.

Bankverbindung der Stiftergemeinschaft:

Sparkasse Bamberg

IBAN: DE16 7705 0000 0000 0067 67

Verwendungszweck: Stiftung zur Förderung gemeinnütziger Arbeit

Ab einer Höhe von 200,00 € können Sie sich auch für eine Zustiftung entscheiden. Im Gegensatz zu Spenden handelt es sich bei Zustiftungen um Mittel, welche die empfangende Stiftung nicht zeitnah verwendet. Ihre Zustiftung wird dem bestehenden Stiftungskapital zugefügt, das heißt die gestifteten Vermögenswerte erhöhen dauerhaft das Stiftungsvermögen. Damit können die satzungsmäßigen Zwecke aufgrund des langfristigen Vermögens nachhaltiger verfolgt werden.

Von den jährlichen Ausschüttungen dieses Vermögens profitieren die geförderten Projekte je nach Bedarf. Wie bei der Spende profitieren Sie auch bei der Zustiftung durch steuerliche Vorteile. Zusätzlich zu den Vorteilen im Rahmen einer Spende, ermöglicht eine Zustiftung dem Stifter bzw. der Stifterin jedoch weitere Beträge in Höhe von 1 Mio. Euro im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend zu machen. Dieser Betrag kann steuerlich auf bis zu 10 Jahre verteilt werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Zuwendungen an die Stiftung in einer letztwilligen Verfügung festzulegen. Diese ist dann vollständig von der Erbschaftsteuer befreit. Gleiches gilt für Zustiftungen durch Erben. Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.

Bankverbindung der Stiftergemeinschaft:

Sparkasse Bamberg

IBAN: DE16 7705 0000 0000 0067 67

Verwendungszweck: Stiftung zur Förderung gemeinnütziger Arbeit